Im Koalitionsvertrag der GROKO vom 07.02.2018 steht:
„Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z.B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind.
Grundsätzlich sollen Selbständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-Out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können.“
Nach derzeitigen Erkenntnissen liegt der Start dieser Altersvorsorgepflicht in der Mitte 2020! Also sehr bald!!
In diesem Jahr 2019 beläuft sich der Regelbeitrag in die Gesetzliche Rentenversicherung auf 580 € monatlich!
Die Strafzinsen für den Privatanleger gelten gleichermaßen für den Rentenversicherungsträger. Auch er muss das Geld anlegen und dafür Strafzinsen zahlen, mit anderen Worten, die monatlich eingezahlten 580 € nehmen konstant ab und der Rentenbezieher bekommt weniger als er eingezahlt hat!
Für den Selbständigen kann daher nur folgende Maxime gelten:
Alternative Anlageformen, die den gesetzlichen Regeln entsprechen, wählen!
Selbständige sollten frühzeitig an später denken – je früher – umso besser.
Das Einzige was geschehen kann: Im Alter zu viel Geld besitzen!
Wir fertigen das Angebot – Nachfragen und Anschauen kostet nichts – Sie entscheiden!
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