Das Bundeskabinett hat gestern einen Nachtragshaushalt in Höhe von € 156 Mrd. € verabschiedet, der heute (24.03.2020) im Bundestag und morgen (25.03.2020) im Bundesrat genehmigt wird. Dies ist reine Formsache; somit stehen ab Ende dieser Woche (KW 13) erhebliche Gelder in unterschiedlicher Ausprägung sowohl als Soforthilfe als auch in Form von KfW-Darlehen zu besonderen Konditionen zur Verfügung.
Für uns Unternehmer stellt sich die Situation wie folgt dar:
Das angekündigte KfW-Sonderprogramm 2020 kann bereits ab heute (24.03.2020) von allen Unternehmen angefragt werden!
Die KfW stellt diese Hilfe über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) – bei KMU > 5 Jahre am Markt und den ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) – bei KMU < 5 Jahre am Markt, bereit. Des Weiteren wird eine Direktbeteiligung bei Konsortialkrediten angeboten (große Unternehmen)
Folgende Bedingungen gelten:
- KMU gem EU-Definition->Beschäftigte < 250; Umsatz max. 50 Mio. € oder Bilanzsumme max. 43 Mio. €; damit fallen 99 % aller seit 2018 gegründeten Unternehmen unter diese Definition!
- das KMU darf zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft sein (EU-Einstufung). Hinweis: Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft, wenn das KMU Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist, oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch seine Gläubiger erfüllt.
- Der max. Kreditbetrag ist begrenzt auf 1 Mrd. €
- Der Kreditbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019
- Der Kreditbetrag ist begrenzt auf den aktuellen Liquiditätsbedarf bei KMU für die nächsten 18 Monate bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen .
- Der Kreditbetrag ist darüber hinaus begrenzt auf das doppelte der Lohnkosten des betrachteten Unternehmens in 2019
- Der Kredit kann beantragt werden für Investitionen und Betriebsmittel.
- Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren angeboten.
- Für KMU’s gem. EU-Definition bietet die KfW eine 90 %-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an, für alle anderen Unternehmen gilt eine 80 %-ige Risikoübernahme.
Die für diese Produkte zugrundeliegenden Zinssätze sind deutlich reduziert und sehen für die unterschiedlichen Preiklassen wie folgt aus:

Informationen zum Kabinettsbeschluss von gestern
- es wurde ein Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Mrd. € beschlossen!
- zur Einkommenssicherung:
- schnelle Hilfe nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn dieses Anwendung findet;
- vereinfachtes Antragsverfahren für Kurzarbeitergeld > vergl. hierzu den direkten Link zur Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf
- Bei ALG II-Anträgen wird auf die Vermögensprüfung verzichtet
- zur Unternehmensfinanzierung / Sofort:
- neben den bereits dargelegten Darlehensmöglichkeiten sollen schnell und unbürokratisch bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: 9.000 € für 3 Monate und bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten: 15.000 € für 3 Monate
- es wird ein Wirtschaftsstabilisierungs-Fonds mit einem Volumen von 600 Mrd. € aufgelegt.
Hinweis: Die Vergaberichtlinien und Verfahrensbeschreibungen liegen noch nicht vor! Wir erwarten, dass diese bis Ende der Woche für jedes Bundesland vorliegen.
Nachfolgend geben wir die derzeitigen Vergaberegeln für einzelne Bundesländer wider, soweit die Informationen bekannt sind:
Baden-Württemberg
Soforthilfe Corona
- Antragsberechtige und Voraussetzungen:
- Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler, mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
- Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
- Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
- Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg:
- 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
- Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg muss nicht zurückerstattet werden.
- Beantragung: Anträge können ab dem 25.03.2020 (Mittwochabend) vollelektronisch gestellt werden. Die Anträge müssen bei den zuständigen Kammern (IHK, Handwerkskammer) eingereicht werden.
Härtefallfond
- Antragsberechtigte: Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte
- Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg: bis zu 15.000 Euro
- Beantragung: Der Härtefallfond ist in Planung. Anträge sollen ab Ende KW 13 gestellt werden können.
Freistaat Bayern
Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler in Bayern
- Antragsberechtigte und Voraussetzungen
- Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
- Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
- Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
- Höhe der Soforthilfe in Bayern:
- Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
- Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
- Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro
- Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückgezahlt werden.
- Beantragung
- Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie hier.
- Anträge werden schnell bearbeitet und die Zahlung erfolgt zeitnah auf das Konto des Antragsstellers.
Berlin
Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
- Maßnahme: Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
- Beantragung: Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
- Antragsberechtigte: Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.
- Höhe der Soforthilfe in Berlin: Steht noch nicht fest. Insgesamt stehen für das laufende Jahr 100 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
- Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Berlin muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden.
- Beantragung: Für die Soforthilfe II kann noch kein Antrag gestellt werden. Sobald das möglich ist, erfahren Sie es hier.
Brandenburg
Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
- Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
- Höhe der Soforthilfe in Brandenburg:
- Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro
- Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro
- Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
- Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro
- Rückzahlung: Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückgezahlt werden.
- Beantragung: Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Die Antragsstellung ist ab Mitte KW 13 (25.03.2020) möglich.
Freie Hansestadt Bremen
Corona-Soforthilfeprogramm
- Maßnahme: Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten.
- Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.
- Höhe der Soforthilfe in Bremen: Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen.
- Rückzahlung: Die Soforthilfe in Bremen muss nicht zurückgezahlt werden. Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen.
- Beantragung: Förderantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder per Post einreichen (Adresse siehe Antragsformular).
Freie Hansestadt Hamburg
Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
- Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
- Höhe der Soforthilfe in Hamburg:
- 2.500 Euro (Solo-Selbständige)
- 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
- 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)
- Rückzahlung: Der Zuschuss des Stadtstaats Hamburg muss nicht zurückgezahlt werden.
- Beantragung der Soforthilfe: Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet Mitte KW 13. Sobald es eine konkrete Vorgehensweise und einen Antrag gibt, wird dieser Passage aktualisiert.
- Weitere Informationen zum Hamburger Soforthilfeprogramm für von der Coronakrise Betroffene erhalten Sie hier.
Hessen
Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen beschränken sich auf Förderdarlehen, Betriebsmittelkredite und Bürgschaften. Es gibt (bisher) kein Soforthilfeprogramm in Form von direkten Zuschüssen.
Mecklenburg-Vorpommern
Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
- Maßnahme: Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro.
- Höhe der Liquiditätshilfe:
- Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
- Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei
- Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
- Beantragung: Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Antragsvormerkung bereits möglich. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen plant zwei Förderprogramme durch die NBank. Unternehmer werden mit Darlehen und Krediten unterstützt. Eine direkte Soforthilfe in Form von Zuschüssen gibt es (bisher) nicht. Für die beiden Förderprogramme wird eine Antragsstellung ab dem 25.03.2020 möglich sein.
Nordrhein-Westfalen
Soforthilfen für Kleinunternehmen
- Maßnahme: Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
- Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:
- Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
- Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
- Beantragung: Die Antragstellung wird im Laufe der KW 13 möglich sein.
Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler
- Maßnahme: Für die von der Coronakrise betroffenen Künstler in NRW wurde ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt. Betroffen sind selbstständige Künstler die zum Beispiel mit Auftragseinbrüchen und Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.
- Höhe der Soforthilfe in NRW: Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
- Rückzahlung: Dieser Zuschuss der nordrhein-westfälischen Landesregierung muss nicht zurückgezahlt werden.
- Beantragung der Künstler-Soforthilfe: Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz verweist auf die Corona-Soforthilfe des Bundes und bietet selbst (bisher) nur Darlehen, Bürgschaften und steuerliche Erleichterungen an.
Saarland
Soforthilfen für Kleinunternehmer, Künstler und Kulturschaffende
- Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
- Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und max. 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr.
- Auch für freiberuflich tätigen Künstlern und Kulturschaffende.
- Höhe der Soforthilfe für Künstler in Sachsen-Anhalt: 3.000 bis 10.000 Euro
- Rückzahlung: Der Zuschuss muss voraussichtlich nicht zurückgehzahlt werden.
- Beantragung: Das Programm soll am 24.03.2020 offiziell im Ministerrat beschlossen werden. Erst danach kann die Hilfe beantragt werden.
Freistaat Sachsen
Sachsens Wirtschaftsministerium verweist auf die Soforthilfe des Bundes. Über die Sächsische Aufbaubank können zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro beantragt werden.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer angekündigt, das auf den angekündigten Hilfen des Bundes basieren und auf die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts passgenau zugeschnitten sein soll. Konkrete Informationen liegen dazu bisher nicht vor.
Corona-Soforthilfe für Künstler
- Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
- Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
- Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt.
- Der Wohnsitz muss in Sachsen-Anhalt liegen.
- Höhe der Soforthilfe für Künstler in Sachsen-Anhalt: 400 Euro pro Monat für zunächst maximal 2 Monate
- Rückzahlung der Künstler-Soforthilfe: Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgehzahlt werden.
- Beantragung: Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.
Schleswig-Holstein
- Maßnahme: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein stellt 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereit, deren Existenz von der Coronakrise bedroht ist. 100 Millionen Euro davon werden als direkt Zuschüsse ausbezahlt.
- Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für sie in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.
- Höhe der Soforthilfe:
- 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
- 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter
- 10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
- Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgehzahlt werden.
- Beantragung: Die Beantragung ist noch nicht möglich. Sobald es dazu weitere Informationen gibt, erfahren Sie es hier.
Freistaat Thüringen
Corona-Soforthilfe
- Antragsberechtigte:
- Im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
- Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
- wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft
- Höhe der Soforthilfe: Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern)
- Rückzahlung: Die Thüringer Soforthilfe muss nicht zurückgehzahlt werden.
- Beantragung: Die Antragsstellung ist ab dem 23.03.2020 (ca. 16 Uhr) bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich.
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